1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften
VGH München: Grundsätzlich kein Anspruch eines anwaltlich vertretenen inhaftierten Asylklägers auf Teilnahme an der mündlichen Verhandlung
Beschluss vom 15.04.2020 – 4 ZB 20.30838